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Seit Juli 2024 wird Ihr Kabel-TV-Anschluss nicht mehr über die Mietnebenkosten abgerechnet, da die Bundesregierung die Gebührenumlage für Kabel-TV abgeschafft hat. Wenn Sie weiterhin Kabel-TV nutzen möchten, benötigen Sie einen eigenen Vertrag.

So schließen Sie einen TV-Einzelnutzervertrag ab:

  1. Geben Sie in der untenstehenden Abfrage Ihre Adresse ein.
  2. Sie werden anschließend zu einem bei Ihnen vor Ort verfügbaren Anbieter weitergeleitet.
  3. Schließen Sie einen eigenen Vertrag ab.
  4. Schauen Sie wie gewohnt weiterhin Ihr TV-Programm.

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Hinweis: Sollten Sie Ihre Adresse nicht auswählen können, melden Sie sich bitte bei der extra für dieses Thema eingerichteten Sonderhotline:

Service-Nummer: +49 30 89786-7999
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr

 

Umstellung des Kabelfernsehempfangs

Die Änderung des Telekommunikationsgesetzes („TKG-Novelle“) zum 1. Juli 2024 hat unter anderem die Regeln für die Bereitstellung des Kabelanschlusses in Ihrer Wohnung verändert.

Das Wichtigste für Sie zusammengefasst:

  • Das galt früher: Bis Juli 2024 hat Vonovia mit einem Telekommunikationsunternehmen einen Vertrag über die Kabelfernsehversorgung in Ihrem Gebäude abgeschlossen und die Kosten dafür auf die Mietnebenkosten Ihrer Wohnung umgelegt.
  • Das gilt seit Juli 2024: Mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung ist die Umlage der Kabel-TV-Kosten nicht mehr zulässig und Ihre gewohnte TV-Versorgung über das Kabelnetz endet automatisch. Wenn Sie weiterhin wie gewohnt Kabelfernsehen schauen wollen, müssen Sie nun einen eigenen Vertrag bei einem TV-Kabel-Anbieter abschließen (den für Sie zuständigen Anbieter können Sie weiter oben auf dieser Seite ermitteln).
  • Es gibt keine vorgeschriebene Frist, bis wann Sie einen eigenen TV-Kabelvertrag abgeschlossen haben müssen. Ohne Kabelanschluss-Vertrag können Sie jedoch ab Juli 2024 kein Kabelfernsehen mehr schauen.
  • Alternativ können Sie beispielsweise über DVBT oder über Streaming-Angebote fernsehen.

Sie haben noch eine Frage zu der Umstellung? In den nachfolgenden FAQs beantworten wir die häufigsten Fragen zum Thema.

Fragen und Antworten

Die bisherige TV-Versorgung mit Abrechnung über die Mietnebenkosten ist seit dem 01.07.2024 nicht mehr möglich. Wenn Sie weiterhin TV über den Kabelanschluss schauen möchten, benötigen Sie einen Einzelnutzervertrag bei dem für Sie zuständigen Kabelnetzanbieter. Bitte beachten Sie, dass es aus technischen Gründen nur einen Anbieter pro Haus gibt. Den für Sie zuständigen TV-Kabelnetzanbieter können Sie weiter oben auf dieser Seite unter „TV-Kabelanbieter finden“ ermitteln.

Die Mietnebenkosten reduzieren sich durch das Beenden der bisherigen Abrechnung. Das bedeutet, dass Sie Ihre Nebenkostenvorauszahlung nach der Umstellung zum 01.07.2024 anpassen können, am einfachsten über unsere App „DeuWo Digital“.

Der Preis für die TV-Versorgung hängt von Ihrem neuen TV-Kabelnetzbetreiber ab. Auf die Preisgestaltung haben wir keinen Einfluss. Den für Sie zuständigen TV-Kabelnetzbetreiber können Sie weiter oben auf dieser Seite ermitteln.

Den für Sie zuständigen TV-Kabelnetzanbieter können Sie weiter oben auf dieser Seite unter „TV-Kabelanbieter finden“ abrufen. Bitte beachten Sie, dass es aus technischen Gründen nur einen Anbieter pro Haus gibt.

Bei allen Mietern, die bislang Ihre TV-Versorgung über die Miet-Nebenkosten bezahlt haben, wird die Versorgung spätestens zum 01.07.2024 umgestellt. Wann es bei Ihnen so weit ist, teilen wir Ihnen rechtzeitig per Post mit.

Sie entscheiden selbst, ob Sie TV über den in Ihrem Gebäude zuständigen TV-Kabelnetzbetreiber empfangen und einen TV-Einzelnutzervertrag abschließen möchten oder nicht.

Die Abrechnung Ihrer TV-Versorgung über die Mietnebenkosten Ihrer Wohnung endet zum 30.06.2024. Die Position für das Kabel-TV in Ihrer Nebenkostenabrechnung entfällt demnach. Das bedeutet für Sie: Ab Juli 2024 müssen Sie für Ihre Wohnung einen eigenen Kabel-TV Vertrag abschließen, ohne diesen ist kein Kabel-TV-Empfang mehr möglich.

Nein. Am Umstellungstag müssen Sie nicht zuhause sein.

Informationen zu Geräten bekommen Sie vom neuen TV-Kabelnetzanbieter.

Nein. Da die TV-Versorgung vertraglich zwischen dem TV-Kabelnetzanbieter und der Deutsche Wohnen abgeschlossen wurde, müssen Sie nicht kündigen. Ihre bisherige TV-Versorgung über das Kabelnetz endet automatisch zum 30.06.2024.

Ja. Die Umstellung betrifft auch Sie. Um Ihr gebuchtes HD-Paket weiterhin vollumfänglich nutzen zu können, ist ein TV-Einzelnutzer-Vertrag mit dem in Ihrem Haus zuständigen TV-Kabelbetreiber Voraussetzung. Ohne TV-Einzelnutzer-Vertrag wird die Fernsehversorgung über das Kabelnetz eingestellt und Sie können die gebuchten HD-Pakete nicht mehr empfangen.

Folgende Alternativen zum herkömmlichen Kabelanschluss können Sie zum Fernsehen nutzen:

  • DVB-T2 HD: Fernsehen über die Antenne
  • IPTV: Fernsehempfang per Internet oder Streamingdienst
  • Satellit: Senderempfang frei und unverschlüsselt, Private Satellitenanlagen (SAT). Bitte beachten Sie, dass Satellitenanlagen von Ihrem Eigentümer genehmigt und fachmännisch montiert werden müssen.

Zunächst informiert die Deutsche Wohnen Sie per Post über das Datum der Umstellung sowie den in Ihrem Haus zuständigen TV-Kabelnetzanbieter. Darüber hinaus erhalten Sie ggf. auch Informationsschreiben des Kabelnetzbetreibers Ihres Hauses. Ein Zugang zu Ihrer Wohnung ist nicht notwendig. Es finden keine Bauarbeiten statt. Es ändert sich nur die Art und Weise der Abrechnung des Kabelanschlusses. Bisher zahlten Sie die Kabelanschlusskosten über Ihre Betriebsnebenkosten direkt an die Deutsche Wohnen. Ab dem 01. Juli 2024 rechnet der TV-Kabelnetzbetreiber über einen Kabelanschlussvertrag direkt mit Ihnen ab.

Nein, der Kabelanschluss ist nicht kostenlos. Bis Juli 2024 haben Sie den Kabelanschluss über die Mietnebenkosten gezahlt. Ab sofort benötigen Sie einen eigenen Kabel-TV-Vertrag.

Nein, Kabelanschluss- und Rundfunkgebühren sind nicht das gleiche. Rundfunkgebühren zahlen Sie direkt an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Diese Gebühren sind für alle Haushalte verpflichtend, egal, ob öffentlich-rechtliche Sender geschaut werden oder nicht. Der Kabelanschluss ist dagegen ein Produkt, das von einem Kabelnetzbetreiber technisch bereitgestellt wird.

Wenn Sie Kabelfernsehen schauen möchten, müssen Sie einen Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber Ihres Hauses abschließen. Bitte beachten Sie, dass es aus technischen Gründen nur einen Anbieter pro Haus gibt. Den für Sie zuständigen TV-Kabelnetzanbieter können Sie weiter oben auf dieser Seite unter „TV-Kabelanbieter finden“ ermitteln.

Ohne einen Kabelanschluss-Vertrag wird Ihr Signal spätestens am 01.07.2024 deaktiviert. Sie können dann kein Kabelfernsehen mehr schauen. Alternativ können Sie auch DVBT, Satelliten-Anlagen oder über Streamingangebote fernsehen. Bitte beachten Sie, dass Sie für eine private Sat-Anlage eine Genehmigung von der Deutsche Wohnen benötigen.

In Ihrem Wohnhaus gibt es nur einen Kabelnetzbetreiber, der Ihnen das TV-Signal über den bisherigen Kabelanschluss zur Verfügung stellen kann. Eine Fernsehversorgung über das Internet (IPTV) oder DVB-T2 ist ebenfalls möglich.

Nein. Sie können entscheiden, ob und wann Sie einen TV-Kabelvertrag abschließen möchten. Jedoch können Sie ohne neuen TV-Einzelnutzer-Vertrag ab dem 01.07.2024 kein Kabel-Fernsehen mehr schauen.

Nein. Die Umstellung erfolgt automatisch und Sie haben keinerlei Pflichten diesbezüglich.

Nein, die Deutsche Wohnen hat für Sie und andere Mieter einen Mehrnutzervertrag abgeschlossen. Dieser ist auf Grund einer Gesetzesänderung am 30.06.2024 ausgelaufen. Um weiterhin Ihre gewohnten TV-Sender über das Kabelnetz empfangen zu können, ist der Abschluss eines eigenen Kabelfernsehvertrages notwendig. Den für Sie zuständigen TV-Kabelnetzbetreiber können Sie weiter oben auf dieser Seite ermitteln.

Eine private Satelliten-Anlagen müssen Sie bei der Deutsche Wohnen genehmigen lassen und sie fachmännisch montieren lassen.

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