Untervermietung: Was Sie als Mieterin und Mieter wissen müssen.
Was heißt Untervermietung eigentlich genau? Welche Rechte und Pflichten sind damit verbunden? Und wie gehen Sie als Mieterin oder Mieter am besten vor, wenn Sie Teile Ihrer Wohnung untervermieten möchten?
Auf dieser Seite beantworten wir alle wichtigen Fragen rund um die Untervermietung von Mietwohnungen. Darüber hinaus hilft Ihnen natürlich auch unser Kundenservice gerne weiter. Sprechen Sie uns einfach an!
Was ist Untervermietung?
Es handelt sich um Untervermietung,
- wenn Sie als Hauptmieter:in einer anderen Person für einen längeren Zeitraum erlauben, Teile Ihrer Mietwohnung zu nutzen, und
- wenn diese Person dafür Miete an Sie bezahlt.
Untervermietung ist zustimmungspflichtig!
Der Mietvertrag für Ihre Wohnung besteht nur zwischen Ihnen und der Deutsche Wohnen. Deshalb müssen wir zustimmen, wenn noch eine andere Person mit in der Wohnung leben möchte. Für eine Untervermietung brauchen Sie also unsere Erlaubnis.
Achtung: Das gilt auch für Mitbewohner:innen, die keine Untermiete bezahlen!
Aber keine Sorge: Mithilfe unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung haben Sie den Antrag auf Untervermietung schnell gestellt.
Untervermietung ist grundsätzlich möglich.
In der Regel dürfen Sie die von Ihnen gemietete Wohnung teilweise untervermieten, wenn sie groß genug ist. Wichtig ist auch ein „berechtigtes Interesse”. Das bedeutet, dass Sie gute Gründe für eine Untervermietung haben.
Gute Gründe können z. B. sein:
- Sie möchten weniger Miete zahlen.
- Sie können Ihre Wohnung längere Zeit selbst kaum nutzen.
- Sie möchten nicht mehr alleine wohnen.
Was unerlaubte Untervermietung bedeuten kann.
Haben wir die Untervermietung nicht erlaubt, sprechen wir zuerst mit der Mieterin oder dem Mieter. Gemeinsam versuchen wir, eine gute Lösung zu finden.
Funktioniert das nicht, richten wir uns nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Zunächst versenden wir eine Abmahnung, weil die Untervermietung gegen den Mietvertrag verstößt. Dann können wir gerichtlich fordern, dass die Untervermietung beendet wird. Und schließlich können wir der Mieterin oder dem Mieter auch fristlos kündigen.
Nachträglicher Antrag ist möglich!
So weit muss es aber nicht kommen. Vielleicht war Ihnen nicht klar, dass eine Untervermietung genehmigt werden muss? Bei der Deutsche Wohnen können Sie den Antrag auch nachträglich stellen! Rückwirkende Probleme oder Strafen müssen Sie nicht befürchten. Wir freuen uns, wenn wir gemeinsam für Rechtssicherheit sorgen können.
Besuch oder Mitbewohner:innen?
Besuch dürfen Sie natürlich so oft empfangen, wie Sie möchten. Ihre Gäste können auch eine ganze Weile bleiben: Sechs bis acht Wochen sind völlig in Ordnung. Wenn der Besuch aber noch länger dauert, gelten Ihre Gäste als Mitbewohner:innen. Dann brauchen Sie unsere Zustimmung.
Häufig gestellte Fragen
App bereits installiert? Genießen Sie unseren bequemen Rundum-Service
Bei der Deutsche Wohnen können Sie Ihr Mietverhältnis mit einer eigenen Kunden-App verwalten. Hier stehen Dokumente bereit und Nebenkosten lassen sich einsehen. Sie können Zahlungen anpassen und Reparaturen in Auftrag geben.
Nicht zuletzt haben Sie hier Zugang auf den Antrag zur Untervermietung, den Sie in der App ausfüllen und versenden. Benötigte Unterlagen laden Sie direkt hoch und haben den Stand der Bearbeitung immer im Blick.