Deutsche Wohnen geht gegen Bußgeldbescheid der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vor
Die Deutsche Wohnen bestätigt, dass ihr ein Bußgeldbescheid der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zugestellt wurde. Die Darstellung der Berliner Datenschutzbeauftragten ist der Deutsche Wohnen bekannt. Die Vorwürfe beziehen sich auf die bereits abgelöste Datenarchivierungslösung des Unternehmens.
Die Deutsche Wohnen betont ausdrücklich, dass keinerlei Daten von Mietern datenschutzwidrig an unternehmensfremde Dritte gelangt sind. Vielmehr hat die Deutsche Wohnen bereits im Jahr 2017 umfangreiche personelle und prozessuale Veränderungen eingeleitet, um den aktuellen Datenschutzanforderungen vollumfänglich gerecht zu werden.
Die Deutsche Wohnen teilt die rechtliche Bewertung der Berliner Datenschutzbeauftragten nicht und wird den Bußgeldbescheid gerichtlich überprüfen lassen.
Die Deutsche Wohnen
Die Deutsche Wohnen ist eine der führenden börsennotierten Immobiliengesellschaften in Deutschland und Europa, deren operativer Fokus auf der Bewirtschaftung und Entwicklung ihres Portfolios, mit dem Schwerpunkt auf Wohnimmobilien, liegt. Der Bestand umfasste zum 30. Juni 2019 insgesamt 168.200 Einheiten, davon 165.460 Wohneinheiten und 2.760 Gewerbeeinheiten. Die Deutsche Wohnen ist im MDAX der Deutschen Börse gelistet und wird zudem in den wesentlichen Indizes EPRA/NAREIT, STOXX Europe 600 und GPR 250 geführt.